Universität Bonn

Universität Köln

Unsere
Kooperationen

„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen”, so formulierte der Rektor der Universität zu Köln, Prof. Dr. rer. nat. Axel Freimuth mit Benjamin Franklin sein Postulat an Bildung, dem sich die Studienstiftung Markomannia-Franco-Guestphalia inhaltlich anschließt.

Bildung und Wissenschaft sind der Motor für Innovationen und die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Zukunft – das sind unsere Studentinnen und Studenten, die durch ihre Fähigkeiten, ihr Engagement und ihre Neugier dazu beitragen, die Welt von morgen zu prägen. Dazu brauchen sie die besten Studienbedingungen und eine Umgebung, die es ihnen ermöglicht, sich voll und ganz auf ihr Studium zu konzentrieren.

Die Studienstiftung Markomannia-Franco-Guestphalia teilt die Philosophie des Deutschlandstipendiums und möchte besonders qualifizierte und sozial engagierte Studierende an den Universitäten Bonn und Köln fördern. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass diese Studierende tragende Mitglieder unserer Gesellschaft werden, in der und von der wir alle leben.

Unsere Stiftung

Wir unterstützen durch unsere Studienstiftung Markomannia-Franco-Guestphalia vor allem diejenigen Studenten/innen, die überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen erbringen, gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert und an der Universität zu Köln oder Bonn immatrikuliert sind.

Wir engagieren uns auch im Rahmen des Deutschlandstipendiums, um den Studierenden die nötigen Freiräume für ein erfolgreiches Studium zu schenken. Mit dem Stipendium von 300 Euro pro Monat über zwei Semester möchten wir ihnen die Chance geben, sich auf ihr Studium zu konzentrieren.

In Zusammenarbeit mit Lehrkräften der Hochschule für Musik und Tanz Köln fördern wir den Musikunterricht interessierter Studierender im Rahmen von „Studium Universale“, insbesondere den Unterricht am eigenen Klavier.

Deutschlandstipendium – wir fördern gemeinsam. Die Markomania-Franco-Guestphalia Stiftung beteiligt sich seit Anfang des Jahres 2012 aktiv am Deutschlandstipendium.

Unsere Stipendiaten

Die Namen unserer Stipendiatinnen und bisher eines Stipendiaten können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht aufführen. Wir halten jedoch auch nach dem Auslaufen eines Stipendiums Kontakt mit ihnen und laden sie mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen kulturellen Veranstaltung, z.B. in Bonn, Düsseldorf, Köln oder Wuppertal ein.

Das Bewerbungsverfahren

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernimmt unsere Stiftung. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Stipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung mit einer Mindestlaufdauer von zwei Semestern wird einkommensunabhängig vergeben.

Bewerben können sich Studienanfängerinnen und -anfänger mit überdurchschnittlichen Abiturnoten sowie besonders leistungsstarke Studierende höherer Fachsemester und Studierende, die einen Masterabschluss anstreben. Für das Deutschlandstipendium bewerben Sie sich bitte aktiv online über den Bewerbungsserver der Universitäten zu Bonn oder Köln. Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an „Stipendienprogramm Stiftung Studium und Lehre” oder die „Bonner Universitätsstiftung„.

Förderrichtlinien

Die direkte Stipendienvergabe der Studienstiftung Markomannia-Franco-Guestphalia richtet sich an Studierende der Hochschulen Köln und Bonn.

Zielgruppe sind insbesondere Studenten, Studienanfänger und Doktoranden, die überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen erbringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert sind. Sowohl eine Mitarbeit im sozialen Bereich als auch in studentischen Organisationen wird als solches Engagement anerkannt.

Die Stiftung verfolgt die folgenden Zielsetzungen:

– Sie soll Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Dabei sollen auch ausländische Studierende berücksichtigt werden.

– Sie soll die Förderung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern sowie von Studierenden, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt, unterstützen. Ihnen soll mit einem Stipendium ein konzentriertes und erfolgreiches Studium erleichtert werden.

I. Vorgaben für Bewerberinnen/Bewerber

Studierende, die an einer Hochschule in Köln/Bonn immatrikuliert sind oder sich immatrikulieren wollen, können sich um ein Stipendium bewerben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendi-ums.

Förderfähig ist ein Erststudium bis zum ersten konsekutiven Master-Abschluss sowie das Promotionsstudium.

Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt in Schriftform. Die schriftliche Bewerbung besteht aus dem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben. Im Motivationsschreiben sollte die Verbindung dargestellt werden zwischen dem, was man in der Vergangenheit geleistet hat und dem, was man in der Zukunft erreichen möchte. Es sollte auch beinhalten, inwiefern eine Förderung beim Erreichen der persönlichen Ziele hilft.

Es findet keine Überprüfung der Einkommensverhältnisse statt.

Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort.

Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Es unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es kein Entgelt nach § 14 SGB IV darstellt. Das Stipendium ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.

Die Bewilligung des Stipendiums kann zurückgenommen und das erhaltene Stipendium kann zurückgefordert werden, wenn die Bewilligung auf unrichtigen Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers beruht.

II. Vergabeauswahl und Leistungen

Das Verfahren, mit dem die Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers festgestellt wird, liegt in der Zuständigkeit des Stiftungskuratoriums (§ 6.1. der Satzung der Stiftung).

Die Stipendienhöhe und die Stipendienart (in Form eines rückzahlungsfreien Stipendiums oder zinsfreien Darlehens) orientiert sich an der individuellen Bedürftigkeit und werden in allen Modalitäten vom Stiftungsku-ratorium festgelegt.

Die Entscheidung der Vergabe erfolgt durch einfache Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder. Bei Stimmen-gleichheit ist der Antrag abgelehnt.

III. Mitwirkungspflichten

Die Stipendiaten/-innen sind verpflichtet, ihre Studienfortschritte gegenüber dem Stiftungskuratorium darzulegen. Dies geschieht durch Vorlage der Leistungsnachweise und eines schriftlichen Studienberichtes der Stipendiaten/-innen spätestens drei Wochen nach dem jeweiligen Semesterabschluss. Nach Beendigung der Förderung sind die Stipendiaten/-innen verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten über ihre im Förderzeitraum erbrachten Leistungen zu berichten und diese in geeigneter Form (Zeugnisse, beschei-nigte Klausur-/Seminarergebnisse) nachzuweisen.

Unverzügliche Berichtspflicht besteht auch, wenn das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen oder das Studium abgebrochen oder unterbrochen wurde. Diese Regelung gilt auch für Promotionskandidaten/-innen.

IV. Widerrufs- und Rücknahmegründe

Die Bewilligung des Stipendiums wird zum Ablauf des Monates widerrufen, in dem der Stipendiat/die Sti-pendiatin das Studium abbricht, die Hochschule wechselt oder das Studium unterbricht oder den Studiengang wechselt.

Hat der Stipendiat/die Stipendiatin seine/ihre Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt oder seine/ihre Berichtspflicht verletzt, ist der Stipendiat/die Stipendiatin zur Rückzahlung des bereits geleisteten Stipendiums verpflichtet.

Über Widerruf und Rücknahme entscheidet das Stiftungskuratorium mit einfacher Mehrheit.

V. Vertrauenspersonen

Der Stipendiat/die Stipendiatin benennt eine Vertrauensperson, die die Aufgabe hat, sicherzustellen, dass die mit dem Stipendium angestrebte Zielsetzung eine angemessene ideelle Unterstützung erfährt.

Förderrichtlinien

Die direkte* Stipendienvergabe der Studienstiftung Markomannia-Franco-Guestphalia richtet sich an Studierende der Hochschulen Köln und Bonn.

Zielgruppe sind insbesondere Studenten, Studienanfänger und Doktoranden, die überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen erbringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert sind. Sowohl eine Mitarbeit im sozialen Bereich als auch in studentischen Organisationen wird als solches Engagement anerkannt.

Die Stiftung verfolgt die folgenden Zielsetzungen:

– Sie soll Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Dabei sollen auch ausländische Studierende berücksichtigt werden.

– Sie soll die Förderung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern sowie von Studierenden, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt, unterstützen. Ihnen soll mit einem Stipendium ein konzentriertes und erfolgreiches Studium erleichtert werden.

I. Vorgaben für Bewerberinnen/Bewerber

Studierende, die an einer Hochschule in Köln/Bonn immatrikuliert sind oder sich immatrikulieren wollen, können sich um ein Stipendium bewerben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendi-ums.

Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt in Schriftform. Die schriftliche Bewerbung besteht aus dem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben. Im Motivationsschreiben sollte die Verbindung dargestellt werden zwischen dem, was man in der Vergangenheit geleistet hat und dem, was man in der Zukunft erreichen möchte. Es sollte auch beinhalten, inwiefern eine Förderung beim Erreichen der persönlichen Ziele hilft.

Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort.

Die Bewilligung des Stipendiums kann zurückgenommen und das erhaltene Stipendium kann zurückgefordert werden, wenn die Bewilligung auf unrichtigen Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers beruht.

Förderfähig ist ein Erststudium bis zum ersten konsekutiven Master-Abschluss sowie das Promotionsstudium.

Es findet keine Überprüfung der Einkommensverhältnisse statt.

Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Es unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es kein Entgelt nach § 14 SGB IV darstellt. Das Stipendium ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.

II. Vergabeauswahl und Leistungen

Das Verfahren, mit dem die Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers festgestellt wird, liegt in der Zuständigkeit des Stiftungskuratoriums (§ 6.1. der Satzung der Stiftung).

Die Entscheidung der Vergabe erfolgt durch einfache Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder. Bei Stimmen-gleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Die Stipendienhöhe und die Stipendienart (in Form eines rückzahlungsfreien Stipendiums oder zinsfreien Darlehens) orientiert sich an der individuellen Bedürftigkeit und werden in allen Modalitäten vom Stiftungsku-ratorium festgelegt.

III. Mitwirkungspflichten

Die Stipendiaten/-innen sind verpflichtet, ihre Studienfortschritte gegenüber dem Stiftungskuratorium darzulegen. Dies geschieht durch Vorlage der Leistungsnachweise und eines schriftlichen Studienberichtes der Stipendiaten/-innen spätestens drei Wochen nach dem jeweiligen Semesterabschluss. Nach Beendigung der Förderung sind die Stipendiaten/-innen verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten über ihre im Förderzeitraum erbrachten Leistungen zu berichten und diese in geeigneter Form (Zeugnisse, beschei-nigte Klausur-/Seminarergebnisse) nachzuweisen.

Unverzügliche Berichtspflicht besteht auch, wenn das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen oder das Studium abgebrochen oder unterbrochen wurde. Diese Regelung gilt auch für Promotionskandidaten/-innen.

IV. Widerrufs- und Rücknahmegründe

Die Bewilligung des Stipendiums wird zum Ablauf des Monates widerrufen, in dem der Stipendiat/die Sti-pendiatin das Studium abbricht, die Hochschule wechselt oder das Studium unterbricht oder den Studiengang wechselt.

Über Widerruf und Rücknahme entscheidet das Stiftungskuratorium mit einfacher Mehrheit.

Hat der Stipendiat/die Stipendiatin seine/ihre Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt oder seine/ihre Berichtspflicht verletzt, ist der Stipendiat/die Stipendiatin zur Rückzahlung des bereits geleisteten Stipendiums verpflichtet.

V. Vertrauenspersonen

Der Stipendiat/die Stipendiatin benennt eine Vertrauensperson, die die Aufgabe hat, sicherzustellen, dass die mit dem Stipendium angestrebte Zielsetzung eine angemessene ideelle Unterstützung erfährt.

Verein der Freunde und Förderer des Studenten-Wohnheimes in der Pferdemengesstraße 18 zu Köln e.V.

Das in bester Lage von Köln gelegene Studentenwohnheim bietet Studenten der Universitäten und Fachhochschulen von Bonn und Köln Wohnraum zu günstigen Bedingungen an. Der Verein hat dieses Haus in der Pferdmengesstraße 18 in der Marienburg zu Köln 1957 erworben, hier hat auch das Corps Franco-Guestphalia seinen Sitz (www.corps-franco-guestphalia.de). Regelmäßig treffen sich hier Stipendiatinnen und Stipendiaten, die im Rahmen der Begabtenförderung des Deutschland-Stipendiums an den Universitäten Bonn und Köln unterstützt werden. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt ist die Förderung von Auslandsaufenthalten bis zu 2 Semestern.

Der Verein der Freunde und Förderer ist Treuhänder für die Studienstiftung Markomannia-Franco-Guestphalia, die ebenfalls steuerlich als gemeinnützig anerkannt ist. Das Stiftungsvermögen stammt von dem ehemaligen Hausbauverein des Corps Markomannia in Bonn.

Kontakt

MFG-Studienstiftung

Pferdmengestraße 18
50968 Köln-Marienburg

kontakt@mfg-studienstiftung.de